Aktuelles



Arbeitgeber darf Smartphones und Software steuerfrei überlassen

Bald dürfen Arbeitnehmer auch Software, Tablets und andere Datenverarbeitungsgeräte ihres Arbeitgebers steuerfrei nutzen.

Kurzfristig hat die Regierungskoalition eine Ergänzung in das Änderungsgesetz zum Gemeindefinanzreformgesetz aufgenommen. Dadurch soll die private Nutzung von Software des Arbeitgebers steuerfrei gestellt werden. Gleiches gilt für die Überlassung von Datenverarbeitungsgeräten wie Smartphones oder Tablets. Es ist zwar fraglich, ob die Änderung im Fall von Smartphones wirklich nötig ist, denn das Einkommensteuergesetz stellt schon jetzt die private Nutzung von betrieblichen Telekommunikationsgeräten steuerfrei. Dass Smartphones keine Telekommunikationsgeräte sind, hat bisher selbst die Finanzverwaltung nicht behauptet. Allerdings schafft die Änderung Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, zumal der technische Fortschritt womöglich schon bald neue Geräteklassen hervorbringt.



Warning: Undefined variable $async_script in /var/www/steuer-kanzlei.com/wp-content/themes/emmet-lite/inc/theme/init.php on line 812

Warning: Undefined variable $async_script in /var/www/steuer-kanzlei.com/wp-content/themes/emmet-lite/inc/theme/init.php on line 812

Warning: Undefined variable $async_script in /var/www/steuer-kanzlei.com/wp-content/themes/emmet-lite/inc/theme/init.php on line 812

Warning: Undefined variable $async_script in /var/www/steuer-kanzlei.com/wp-content/themes/emmet-lite/inc/theme/init.php on line 812

Warning: Undefined variable $async_script in /var/www/steuer-kanzlei.com/wp-content/themes/emmet-lite/inc/theme/init.php on line 812